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BOCKSHORNKLEE NACHFÜLLPACKUNG 100g

Bockshornklee

  • Herkunft: Indien
  • Inhalt: 100 g | Nachfüllbeutel: 100 g
  • Verarbeitung: Ganz
  • Aromen: erdig, curryartig, nussig-warm
  • Ebenfalls enthalten in: BBQ Salz, Berbere, Chicken BBQ Rub, Indisches 5 Gewürz,Tandoori Masala

Als Bockshornklee bezeichnet man allgemein die Hülsenfrüchte, welche die gleichnamige krautige Pflanze trägt. Hierzuland kennt man ihn auch unter den Namen KuhkornkleeHirschwundkraut oder Ziegenkraut, da die getrockneten Samen an die Hörner von Ziegenböcken erinnern.

BOCKSHORNKLEE NACHFÜLLPACKUNG 100g

CHF 9.20Preis
  • Bockshornklee duftet ein wenig nach Heu und hat erdige, curryartige Noten. Geröstet entfalten sich seine nussig-warmen Aromen und verdrängen die natürlichen Bitterstoffe. Neben dem Einsatz in einer Vielzahl von indischen Currys, wo der Klee neben Kurkuma Hauptbestandteil ist, und afrikanischen Würzmischungen kann man die Samen hervorragend mit Fisch, Lamm, Hülsenfrüchten und jedem Gemüse kombinieren. Ebenfalls lassen sich mit ihnen wunderbare Brotteige herstellen.

    Unser Bockshornklee wird schonend getrocknet um die ätherischen Öle bestmöglich zu erhalten. Vor der Verwendung sollte man ihn kurz in einer Pfanne trocken rösten. Nicht zu lange großer Hitze aussetzen, da sich sonst neue, strengere Bitterstoffe bilden können! Nach dem Anrösten in einem Mörser fein zerstoßen und direkt würzen.

     

    Wissenswertes

    Bockshornklee wurde schon in der Kupfersteinzeit (um 6000 v. Christus) domestiziert und er findet sich, neben Koriander, auch auf der Artenliste des babylonischen Königs Marduk-apla-iddina II. Die Überlieferung einer Aussage des Propheten Mohammed sagt, dass wenn die Menschen die heilende Kraft von Bockshornklee erkennen würden, so würden sie die Samen in Gold aufwiegen. Auch im Alten Rom wurde Bockshornkleeangepflanzt, primär als Viehfutter. Dort wurde es deshalb Griechisches Heu genannt. Im Mittelalter versuchten europäische Mönche die Pflanze in Klostergärten anzubauen und sie findet sich ebenfalls in der Landesgüterverordnung von Karl dem Großen.

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